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Gewerblicher Rechtsschutz in Südkorea




Patentrecht

Durch das Patent können neue technische Erfindungen geschützt werden. Dies betrifft nicht nur Erzeugnisse, sondern auch Verfahren. Das Unternehmen mit dem Patent ist als Einziger dazu berechtigt, die patentierte Erfindung zu nutzen und kann anderen Unternehmen die Nutzung dieser Erfindung untersagen, gegebenenfalls gerichtlich.

Die gesetzlichen Regelungen zum Patentrecht sind im „Patent Act“ sowie im „Patent Cooperation Treaty“ geregelt. Die Anmeldung muss schriftlich an das „Korean Intellectual Property Office (KIPO)“ erfolgen. Hier gilt das First-to-file-Prinzip (wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Zu beachten ist, dass die Anmeldungen für jegliche Schutzrechte grundsätzlich in Schriftform und in koreanischer Sprache abgefasst werden müssen (Achtung: der Antrag kann auch in englischer Sprache abgefasst werden, um das First-to-file-Kriterium zu erfüllen; dennoch muss in diesem Fall noch eine weitere Version in koreanischer Sprache eingesendet werden). Schutzfähig hier sind Erfindungen. Das Patentgesetz definiert eine patentrechtlich schutzfähige Erfindung als „eine hervorgehobene Schöpfung technischer Ideen unter Nutzung der Naturgesetze“. Nicht schutzfähig sind Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung, Moral oder Gesundheit verstoßen. Die Erfindung gilt bereits ab der Anmeldung als geschützt, der Schutz kann jedoch bei negativem Prüfungsergebnis wieder aufgehoben werden. Das Prüfungsverfahren kann aufgrund der häufig vorliegenden hohen Komplexität der Erfindungen einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Schutzfrist beträgt hier ab dem Zeitpunkt der Anmeldung 20 Jahre und kann nicht erneut werden. Die Nutzung ist also nach Ablauf dieser Frist allen Personen freigegeben.


Markenrecht

Grundsätzlich kennzeichnet eine Marke die Produkte oder Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbietet. Eine Marke kann für bestimmte Werte (z.B. Regionalität, Qualität, Umweltbewusstsein etc.) stehen. Auch Marken zählen zum geistigen Eigentum eines Unternehmens und können einen Vermögenswert darstellen. Dabei können nicht nur Wörter, Buchstaben oder Zahlen, sondern auch Abbildungen, Farben und akustische Signale geschützt werden.

Die gesetzlichen Regelungen zum Markenrecht sind im „Trademark Act“ geregelt. Die Anmeldung muss schriftlich an das „Korean Intellectual Property Office (KIPO)“ erfolgen. Eingetragen werden können:

• Handelsmarken
• Dienstleistungszeichen
• Verbandszeichen
• Organisationsmarken
Etc.

Vor allem bei der Eintragung von Marken muss beachtet werden, dass durch andere Gesetze (z.B. im kosmetischen und medizinischen Bereich) die Verwendung von koreanischen Schriftzeichen vorgeschrieben ist. Die Eintragung kann durchaus Zeit in Anspruch nehmen, da zuerst durch das KIPO geprüft werden muss, ob die Marke bereits existiert, ob sie eintragungsfähig ist und ob es sich hierbei um eine Kopie einer im Ausland bereits bestehenden und bekannten Marke handelt, da diese nicht eintragungs- bzw. schutzfähig ist. Dennoch gilt die Marke ab Anmeldung erst einmal als geschützt. Dieser Schutz kann jedoch nach der Überprüfungsphase aufgehoben werden, wenn sich herausstellt, dass die Marke nicht schutzfähig ist. Nach Genehmigung und Eintragung ist die Marke 10 Jahre lang geschützt. Der Schutz kann beliebig oft erneuert werden.


Gebrauchs- und Geschmacksmuster

Das Gebrauchsmuster ist sozusagen ein „kleines“ Patent. Hier können technische Erfindungen, chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel geschützt werden. Nicht schutzfähig sind hier Verfahren (z.B. Herstellungs-, Arbeits- oder Messverfahren). Beim Geschmacksmuster kann ein Design (Form- und/oder Farbgestaltung) geschützt werden.

Die gesetzlichen Regelungen zum Gebrauchs- und Geschmacksmuster sind im „Utility Model Act“ und im „Design Act“ geregelt. Dabei ist jedoch auch stets das „Patent Act“ zu beachten. Diese Art von gewerblichen Rechtsschutz ist vergleichsweise leicht und kostengünstig zu beantragen. Es erfordert lediglich einer Anmeldung. Eine inhaltliche Prüfung (die sehr zeitaufwendig und kostenintensiv wäre) entfällt hier. Die Anforderungen an den technischen Grad der Entwicklung sind ebenfalls viel geringer als z.B. beim Patent. Wird das Schutzrecht eingetragen, so gilt es ab Registrierung für die Dauer von 10 Jahren.


Lizenz

Mit den gewerblichen Schutzrechten (Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) kann auch in Form von Lizenzverträgen gehandelt werden. Hierbei muss teilweise das KIPO einbezogen werden, da die Lizenzverträge geprüft und die Lizenznehmer in ein Register eingetragen werden müssen.





© Christoph Bieramperl (2016)
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