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Rechtsformen im Rahmen des südkoreanischen Gesellschaftsrechts




Alle wichtigen Vorschriften bezüglich des Gesellschaftsrechts sind im Unternehmensgesetz (Companies Act), im Speziellen in Kapitel III, geregelt. Die jeweiligen Rechtsformen werden im Handelsgesetzbuch (Commercial Act) aufgezählt. Bei einfachen Firmensitzen und Zweigniederlassungen eines ausländischen Unternehmens in Südkorea findet das Devisengeschäftsgesetz (Foreign Exchange Transactions Act) Anwendung. Liegt hingegen eine ausländisch investierte Tochtergesellschaft vor bzw. soll eine derartige in Südkorea gegründet werden, so ist zusätzlich das Auslandsinvestitionsgesetz (Foreign Investment Promotion Act) zu beachten.



Handelsgesellschaften

Das koreanische Handelsgesetzbuch kennt folgende sechs Rechtsformen:


Hapmyong Hoesa (합명회사)

Hierbei handelt es sich um eine Partnerschaftsgesellschaft, die mit der deutschen Offenen Handelsgesellschaft (OHG) vergleichbar ist. Die Gesellschafter haften also gesamtschuldnerisch und unbegrenzt. Die Gesellschafter haften somit zum einen solidarisch für die Schulden (aus der OHG) der anderen Gesellschafter, zum anderen haften sie auch mit ihrem Privatvermögen. Zur Gründung dieser Gesellschaft sind mindestens zwei Personen notwendig. Die Gesellschafter können die Gesellschaft nach außen nur dann vertreten, wenn die anderen Gesellschafter dem zustimmen.


Hapja Hoesa (합자회사)

Diese Rechtsform ist vergleichbar mit der deutschen Kommanditgesellschaft (KG). Die Gesellschafter werden also in Vollhafter und Teilhafter unterteilt, wobei die Vollhafter in vollem Umfang auch mit ihrem Privatvermögen haften und die Teilhafter lediglich mit ihrer Einlage haften. Die Vollhafter haben (aufgrund des höheren Risikos, das sie tragen) größeren Einfluss (also z.B. mehr Stimmrechte) und können die Gesellschaft nach außen vertreten. Die Teilhafter (deren Risiko auf ihre Einlage beschränkt ist) haben somit kleineren Einfluss, können die Gesellschaft nicht nach außen vertreten und sind eher stille Teilhaber. Zur Gründung dieser Rechtsform sind mindestens zwei Personen notwendig.


Hapja Johap (합자조합)

Hierbei handelt es sich um eine Partnergesellschaft, die in der Regel lediglich für die Freien Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure etc.) konzipiert wurde und beinahe ausschließlich von diesen genutzt wird. Zur Gründung dieser Rechtsform wird nur eine Person benötigt.


Yuhan Chaekim Hoesa (유한책임회사)

Diese Rechtsform ist mit der Limited Liability Company (LLC) im US-amerikanischen Recht vergleichbar. Sie besitzt sowohl Eigenschaften einer Partnerschaftsgesellschaft wie auch Eigenschaften einer Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Anteilseigener ist dabei beschränkt.


Yuhan Hoesa (유한회사)

Diese Rechtsform ist mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichbar. Diese Rechtsform hat folgende Organe: Geschäftsführer, Vorstand und Gesellschafterversammlung. In bestimmten Fällen muss auch ein Aufsichtsrat eingerichtet werden (z.B., wenn dies im Gesellschaftsvertrag geregelt ist). Für die Gründung dieser Rechtsform ist kein Stammkapital notwendig. Jedoch werden mindestens zwei Personen zur Gründung benötigt.


Chusik Hoesa (주식회사)

Hierbei handelt es sich um eine Aktiengesellschaft. Für die Gründung ist ein Grundkapital von mindestens 50 Millionen KRW notwendig, wobei Sacheinlagen möglich sind (Sacheinlagen sind jedoch nur von den Gründungsaktionären erlaubt). Die Einlagen sind bis zur Registrierung vollständig zu erbringen.



Repräsentanzen

Repräsentanzen stellen eine Art Versuchsobjekt dar. Sie werden gegründet, um den Markt zu erkunden, eventuell Tests durchzuführen und ein Netzwerk von Kontakten aufzubauen, bevor direkt eine Handelsgesellschaft oder Niederlassung in Südkorea gegründet wird. Gemäß der südkoreanischen Finanzverwaltung ist der Zweck einer Repräsentanz das Knüpfen von Geschäftskontakten, Erwerb von Anlagevermögen, die Warenlagerung für Waren nicht zum Zwecke des Verkaufs, Markforschung, Werbung, Informationsrecherchen und Forschung & Entwicklung. Deshalb dürfen Repräsentanzen auch nicht gewinnorientiert handeln und keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Die Gründungsaufwendungen sind daher sehr gering. Es muss lediglich eine Mitteilung an die jeweils zuständige designierte Devisenbank erfolgen. Da aufgrund der fehlenden Gewinnorientierung auch kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird, muss bei der zuständigen designierten Devisenbank eine Steuerbefreiungsnummer beantragt werden. Für die Eröffnung eines Geschäftskontos für eine Repräsentanz ist die Registrierung bei Gericht notwendig. Ohne Registrierung bei Gericht ist das Führen eines Geschäftskontos einer Repräsentanz nicht gestattet.



Zweigniederlassung

Um eine Zweigniederlassung in Südkorea gründen zu können, muss diese Zweigniederlassung bei folgenden Institutionen registriert werden: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, designierte Devisenbank, Bezirksgericht und Finanzamt. Zweigniederlassungen in Südkorea sind rechtsfähig, können also vor Gericht unter eigenem Namen klagen und verklagt werden sowie auch im eigenen Namen Handelsgeschäfte abwickeln, wobei die Haftung in vollem Umfang bei der ausländischen Holdinggesellschaft bleibt. Die aus diesen Handelsgeschäften resultierenden Gewinne sind in der Regel in Südkorea zu versteuern.




© Christoph Bieramperl (2016)
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