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Fallbeispiele Gesellschaftsrecht


Fall 16

Die Brüder L, M und N wollen mit der Erbschaft ihres Vaters in Höhe von 43.000 € ein Skihotel eröffnen. Da alle drei nicht persönlich haften wollen, gründen sie hierfür die S-GmbH, deren Satzung auch notariell beurkundet wird. Das Stammkapital soll 39.000 € betragen, wovon auf jeden Bruder 13.000 € entfallen soll. M und N zahlen den auf sie entfallenen Anteil sofort an die GmbH, während L, der noch Schulden von seiner Erbschaft bezahlen muss, zunächst nur 3.000 € einzahlt. Da die Wintersaison bevorsteht, beschließen die drei Ende Oktober 2003 den Hotelbetrieb noch vor der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister zu beginnen. Gleichzeitig bestellen die drei G zum Geschäftsführer. Dieser beauftragt gleich Anfang November 2003 im Namen der S-GmbH den Bauunternehmer B damit, neue Fahrstühle für einen Preis von 50.000 € an dem Hotel anzubauen. Die Bauarbeiten gehen zügig voran, so dass sie schon im Dezember 2003 fertiggestellt sind. Im Januar 2004 brennt durch Unachtsamkeit des Hotelangestellten X eine Etage aus. Die nicht versicherte Gesellschaft muss für die Ersatzansprü-che der Hotelgäste nahezu das gesamte Betriebskapital aufbrauchen. Daraufhin beschließen L, M und N Anfang Februar 2004, den Betrieb einzustellen und den Eintragungsantrag zurückzunehmen, was auch Ende des Monats geschieht. Anfang März 2004 möchte B wissen,

1. ob er die ausstehende Forderung in Höhe von 50.000 € von L, M, N oder G verlangen kann?

2. ob über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann?







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