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Fallbeispiele Gesellschaftsrecht


Fall 8

D A und B betreiben seit vielen Jahren unter der Firma „A & B OHG“ auf zwei A gehörenden Grundstücken eine Tankstelle mit Werkstattbetrieb, wobei A für die Tankstelle und B für die Werkstatt zuständig ist. Nach dem Tod des B tritt wie im Gesellschaftsvertrag vorgesehen dessen Neffe und Erbe N in die OHG ein und führt die Werkstatt weiter. A beschließt nach gesundheitlichen Problemen, beruflich kürzer zu treten und mehr zu angeln. Daher verpachtet die OHG die Tankstelle an P. Im Pachtvertrag verpflichtet sich die OHG, im Umkreis von 10 km keine andere Tankstelle zu betreiben. Außerdem vereinbaren beide Seiten, dass die OHG innerhalb der nächsten fünf Jahre P die Tankstelle und das Grundstück, auf dem sie steht, zu übertragen hat. Den genauen Zeitpunkt kann P bestimmen. A bleibt Gesellschafter der OHG. Ein halbes Jahr später kann A aber keine Fische mehr sehen und nimmt das Angebot des T an, mit ihm zu-sammen dessen Tankstelle zu betreiben. Für die geplante Gründung der „T und A OHG“ verkauft A seinen Anteil an der „A & B OHG“ an F, einen Freund von N. N und F führen zusammen den zwischenzeitlich ausgeweiteten Werkstattbetrieb fort. Die Tankstelle des T befindet sich 5 km von der von P betriebenen Tankstelle entfernt. P macht nach einem Jahr Gebrauch von seiner Kaufoption. Erst danach erfährt er von der neuen Tätigkeit des A.

1. Können N und F ihr Handelsgewerbe weiterhin unter der Firma „A & B OHG“ betreiben?
2. Von wem kann P die Auflassung des Grundstücks verlangen?
3. Kann P dem A die neue Tätigkeit verbieten?









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