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Version [2981]

Dies ist eine alte Version von WIPR1 erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-10-21 18:18:05.

 

Wirtschaftsprivatrecht I

allgemeine Lehren des Zivilrechts - Übungen zur Rechtsanwendung
Mitteilungen
- zur ersten Veranstaltung (Übung) im WS 2009/10 bitte aktuelle Texte des BGB mitbringen

Termine der Lehrveranstaltung
Im Wintersemester 2009/10:
Donnerstag, 8.15 - 11.30 Uhr (Gruppen C und D)
Donnerstag, 11.45 - 15.45 Uhr (Gruppen A und B)

Kontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail unter der Adresse w-punkt-lisiewicz-at-fh-sm-punkt-de.

Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter http://80.237.160.189/taris/ verfügbar

Literaturempfehlungen
Ausführliche Besprechung empfehlenswerter Literatur erfolgt in der Vorlesung. Nachzulesen auch hier.

Ausgewählte Informationen gemäß Modulhandbuch

1. Modultitel und anbietender Fachbereich: Wirtschaftsprivatrecht I - Fakultät Wirtschaftsrecht

6. Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 1. Fachsemester

8. Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, insgesamt 8 LVS/Woche; für den Teil "Übungen zur Rechtsanwendung" - 4 LVS/Woche (im WS 2009/2010 = 60 LVS)

11. Qualifikationsziele (Zusammenfassung):
Für die gesamte Veranstaltung WIPR I
- Verständnis von Recht, seinen Funktionen, wissenschaftlichen Entstehungskriterien
- Kenntnis der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland inkl. ihrer Verankerung im Europa- und Völkerrecht
- Verständnis der wichtigen, das Zivilrecht kennzeichnenden Strukturprinzipien
- Erfahrung mit Arbeitsweise des Juristen (eigene Referate und Präsentationen, Erarbeitung von Aufgabenstellungen)
- Fähigkeit zu recherchieren und zu exzerpieren

12. Inhalte (Zusammenfassung):
Überblick über:
- Definition des Rechts, Abgrenzung, Erscheinungsformen
- Normenhierarchie
- Einheit der Rechtsordnung
- Bezüge zum europäischen und internationalen Recht
- Rechtssubjekte, ihre Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit
Insbesondere:
- Rechtsobjekte und ihre Übertragung (Übereignung oder Abtretung)
- Abstraktionsprinzip und Bereicherungsrecht
- Rechtsgeschäft, Vertrag und sein Zustandekommen
- Vertretung im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Formerfordernisse für Verträge des Wirtschaftsprivatrechts

15. Prüfung und Benotung des Moduls: Klausur 180 Minuten, optionale Referat als Ergänzung der Note (1/3)



A. Konzeption
Die Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht I hat in ihrem Teil "Übungen zur Rechtsanwendung" (Prof. Lisiewicz) die Aufgabe, Methodenkompetenz im Zivilrecht zu vermitteln. Parallel und auf der Grundlage der im inhaltlichen Teil (Prof. Müller) bearbeiteten Themen, insbesondere der allgemeinen Lehren des BGB, werden Fälle aus der Praxis besprochen und interaktiv gelöst. An den Beispielsfällen können die Grundstrukturen des Zivilrechts sowie die Methodik der systematischen Fallbearbeitung erlernt werden.

B. Inhalte im Detail
Die detaillierte Gliederung der Veranstaltung ist hier zu finden: Gliederung. Da es sich im anwendungsbezogenen Teil der Veranstaltung um eine Übungsveranstaltung handelt, werden die Themen darin nicht lückenlos, sondern in den prüfungsrelevanten Schwerpunkten behandelt. Gegenüber dem inhaltlichen Teil der Veranstaltung sind somit Erweiterungen bzw. Abweichungen möglich. Insbesondere ist in den ersten Stunden schwerpunktmäßig Vermittlung methodischer Grundlagen des Zivilrechts geplant.

C. Themen für Vorträge
Für alle Vorträge gilt:
Aufgabe: Die Aufgabe besteht darin, ein bestimmtes, ausgewähltes Urteil (aus der Liste unten) zu analysieren, seine praktische Relevanz herauszufinden und den anderen Teilnehmern der Veranstaltung zu erläutern.
Erfolg: Die Aufgabe ist erfolgreich absolviert, wenn im Vortrag:
- der Sachverhalt (was ist geschehen? worüber hatte das Gericht zu entscheiden?) kurz skizziert wurde, so dass er für alle Teilnehmer nachvollziehbar ist,
- entscheidende Folge der Entscheidung ist identifiziert und vorgestellt (an welcher Stelle im Prüfungsaufbau ist das Urteil relevant?),
- die Lösung der entscheidenden Frage ist vorgestellt (wie hat das Gericht in der Frage entschieden? wann ist wie zu entscheiden in vergleichbaren Fällen? Kriterien? Voraussetzungen?)

1. RGZ 99,147
2. BGHZ 21,102 (= NJW 1956, 1313)
3. BGHZ 51, 141 = NJW 1969, 925
4. BGHZ 65, 13
5. BGHZ 78, 28
6. BGHZ 91, 324
7. BGHZ 97, 372
8. BGHZ 125, 206
9. BGH NJW 1994, 2613
10. BGH NJW 1995, 1281
11. BGH NJW 1997, 3169
12. BGH NJW 2000, 3429
13. BGH NJW 2002, 55
14. BGH NJW 2002, 363
15. BGH NJW 2002, 1041
16. BGH NJW 2002, 2325
17. BGH NJW 2004, 287
18. BGH NJW 2004, 1590
19. BGH NJW 2005, 976
20. BGH NJW 2005, 2985




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