===== WIPR I - Lernhinweise ===== == für den Fall, dass Studierende Corona-bedingt an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen können == //Vorbemerkung// Liebe Studierende, eine Vorlesung ist zum Erlernen juristischer Themen nicht zwingend erforderlich. Sie aber mit einem Onlineangebot zu ersetzen bringt - sowohl aus meiner Erfahrung wie auch gemäß den mittlerweile in großer Zahl vorliegenden wissenschaftlichen Studien - wenig. Deshalb stellt sich die Frage, was man tun sollte, falls eine Vorlesung Corona-bedingt nicht stattfinden kann oder einzelne Studierende an der Vorlesung nicht teilnehmen können. Sie dürfen sich in einem solchen Fall nicht in die Lüge flüchten, dass es keinen Unterschied ausmacht. Wenn Sie zu denjenigen Studierenden gehören, die sich den Prüfungsstoff nicht einfach allein beibringen können (zum Beispiel mit einem Buch - das gibt es wirklich!), wird die Aufgabe auf jeden Fall ohne Präsenzvorlesung schwieriger. Wenn Sie aber die nachstehenden Hinweise beachten, können Sie die negativen Folgen abmildern! ---- ((1)) Vorgehensweise allgemein Sofern Sie an einer Vorlesung nicht teilnehmen können, verfahren Sie folgendermaßen: - finden Sie weiter unten, welches Material Sie durcharbeiten sollten und befolgen Sie die Hinweise; versuchen Sie dabei auch Bezüge zum systematischen Teil der Vorlesung von Dr. Gottwald und schauen Sie sich im Kontext die passenden Teile in dem von ihm empfohlenen Skript; - schauen Sie sich insbesondere die Fallbeispiele (von den Arbeitsblättern), versuchen Sie diese eigenständig zu lösen und lesen Sie erst danach die entsprechenden, weiter unten verlinkten Falllösungen durch; - sollten Sie auf Fragen stoßen, die Sie nicht allein beantworten können, kontaktieren Sie mich per E-Mail und stellen Sie Ihre Fragen - sie werden auf jeden Fall beantwortet; entweder für alle auf dieser Seite oder individuell per E-Mail. ((1)) Vorlesung am 6. 12. 2021 Thema der Vorlesung ist das **Abstraktionsprinzip** im Kontext der Geschäftsfähigkeit. Das Thema wurde bereits in den früheren Terminen begonnen. Zur Wiederholung empfiehlt es sich, das bereits behandelte Fallbeispiel zu analysieren: [[FallKaufDurchMinderjaehrigen Fall 2 - beschränkte Geschäftsfähigkeit]] In dem Fallbeispiel oben beachten Sie die Besonderheiten des Anspruchs aus {{du przepis="§ 985 BGB"}} ! Diese Besonderheiten resultieren aus der Differenzierung des deutschen Gesetzgebers zwischen einer Verpflichtung (schuldrechtlicher Vertrag o. ä.) und einer Verfügung (häufig eine Übereignung einer Sache, aber es gibt auch andere Formen der Verfügung). In diesem Zusammenhang müssen Sie auch folgende Anmerkungen verstehen: [[WIPR1VerpflichtungVerfuegung Artikel über die Verpflichtung und Verfügung]] Nachdem Sie diese gelesen haben, sollten Sie sich noch einmal ausführlich mit folgenden Fallbeispielen befassen: [[FallGeschenktesHaus Fall 3 - Schenkung einer Immobilie an einen Minderjährigen]] [[FallKinderGeschaefte Fall 5 - Geschäfte zwischen Minderjährigen, teils über fremde Sachen]] Sollten Sie die Erläuterungen in den Musterlösungen bzw. Lösungsskizzen nicht nachvollziehen, melden Sie sich! Im Kontext der hier zu behandelnden Themen sind folgende Prüfungsstrukturen hilfreich: - [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-2-1-2&subsumsession=0&root=1326 Wirksamkeitshindernis des § 108 I BGB]], - [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-2-0-0&subsumsession=0&root=7026 Prüfungsaufbau zu § 812 I 1, 1. Alt. BGB]], - Teile des Aufbaus zu [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-1-0-0-0-0-0&subsumsession=0&root=1144 § 985 BGB]]. ((1)) Vorlesung am 13. 12. 2021 In dieser Vorlesung gehen wir zum Thema des Abschlusses von Verträgen mit Angebot und Annahme über. Die Vorschriften der §§ 145 ff. BGB stehen hier im Zentrum und werden uns einige Zeit befassen. Die in der Gliederung verlinkten Fallbeispiele sind von zentraler Bedeutung: - [[FallBuecherGegenGebot Fall 6 - Bücher an den meistbietenden abzugeben]] - [[FallOhneTransportkostenBitte Fall 7 - Bestellung und Transportkosten]] - [[FallVerfruehterAuftrag Fall 8 - Unbeabsichtigt abgeschickter Auftrag]] - [[FallZugangTrotzSpamfilter Fall 9 - Zugangsverhinderung durch Spamfilter]] - [[FallTodDesSchenkers Fall 10 - Tod des großzügigen Freundes]] Darüber hinaus enthält der Artikel [[WIPR1Vertragsschluss über Vornahme von Rechtsgeschäften und Abschluss von Verträgen]] einige nützliche Hinweise. Selbstverständlich dreht sich auch beim Thema "Vertragsschluss" alles um den passenden Prüfungsaufbau. Wie die einschlägigen Vorschriften des BGB zu verstehen sind, schildert auch [[http://kt-texte.de/taris/?path=0-0-0-0&root=1223 folgender Prüfungsaufbau]]. Wenn Sie allein lernen ist besonders wichtig, dass Sie sich mit diesem Prüfungsaufbau sehr genau auseinandersetzen und alle Prüfungsvoraussetzungen zu Angebot, Annahme usw. nachvollziehen und mit den richtigen Vorschriften des BGB in Verbindung bringen können. Bei Fragen bitte ich Sie, sich unbedingt bei mir zu melden! Die PDF-Dateien mit den neuen Arbeitsblättern finden Sie, wie immer, in der [[WIPR1Gliederung Gliederung der Veranstaltung unten]]. Einige Themen des Vertragsschlusses folgen noch im Neuen Jahr! Bitte beachten Sie, dass am 3. 1. 2022 die Vorlesung durch Dr. Gottwald übernommen wird. Sofern es Ihnen möglich ist, in die Vorlesung im Januar zu kommen, sehen wir uns am 10. 1. 2022. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit der Probeklausur und eine frohe Weihnachtszeit! ((1)) Vorlesung am 17. 1. 2022 Wir besprechen den Fall der Probeklausur - das Mustergutachten entsteht [[KlausurfallWIPR1Modellbaukasten unter folgender Adresse]]. Sofern Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, bitte ich Sie: 1) die Klausuraufgabe eigenständig zu lösen, 1) nach dem 17. 1. mit der Musterlösung abzugleichen 1) Unstimmigkeiten und Abweichungen zwischen Musterlösung und Ihrem Lösungsvorschlag besonders sorgfältig und eingehend zu analysieren 1) Eventuelle Fragen an mich melden - ich versuche sie per E-Mail oder in einer Online-Konsultation zu klären! ((1)) Vorlesung am 24. 1. 2022 In der Vorlesung am 24. 1. werden - nachdem vor Weihnachten der größte Teil der Problematik rund um den Vertragsschluss besprochen wurde - die letzten Fragen des Vertragsschlusses behandelt - konkret heißt das: 1) [[FallHartnaeckigerMieter Fallbeispiel 13 auf Blatt 8]] - dabei konzentrieren wir uns auf den Umstand, dass die Übereinstimmung der Willenserklärungen bei Abschluss eines Vertrages allein daran zu messen ist, welchen Willen die Parteien aus Sicht des objektiven Betrachters kommunizieren. Es ist also der **Wille** der Parteien, welcher **nach außen sichtbar** ist zu erkennen. Sofern die Parteien demnach einen Vertrag wollen, kommt es nicht mehr so sehr auf die Vorschriften der §§ 154, 155 BGB oder auf die in Lehrbücher häufig zitierten wesentlichen Bestandteile des Vertrages. 1) einige Sonderfälle des Vertragsrechts - insbesondere die Rolle des Schweigens - sind zu erläutern: - [[FallSchweigendeAnnahme Fallbeispiel 14 auf Blatt 8]] und - [[FallUnbestellteBuecher Fallbeispiel 15 auf Blatt 9]]. Beachten Sie, bitte, die Hinweise zu den Fallbeispielen! 1) anschließend sprechen wir über Wirksamkeit und Wirksamkeitshindernisse; die Hinweise in [[Wirksamkeit diesem Artikel]] sind zu beachten; allerdings stellen wir Themen wie Formmangel ({{du przepis="§ 125 BGB"}}) und Sittenwidrigkeit ({{du przepis="§ 138 BGB"}}) zurück und widmen uns den für die Prüfung dringenderen Fragen - insbesondere der Anfechtung; dabei besprechen wir insbesondere: - Fallbeispiel 21 auf Blatt 12 - [[FallFehlerImInternetshop Fallbeispiel 22 auf Blatt 12/13]] und - [[FallFieserLehrling Fallbeispiel 23 auf Blatt 13]] Im Zusammenhang mit der Anfechtung nähern wir uns einem weiteren Rechtsinstitut des Zivilrechts: dem Auftritt Dritter bei Abschluss von Verträgen. Wir sprechen insbesondere über Boten und Vertreter. 1) Vertretung ist demzufolge unser nächstes Thema! Als erstes Beispiel zum Thema Vertretung behandeln wir [[FallAuftragAnDesigner Fallbeispiel 24 auf Blatt 13/14]]. Lesen Sie dazu auch [[WIPR1Zurechnung folgenden Artikel]]. Zum Fall 24 [[FallAuftragAnDesignerMusterloesung finden Sie hier auch eine Musterlösung]]. ((1)) Vorlesung am 27. 1. 2022 (Nachholtermin zu den Zeiten von Dr. Gottwald!) In der letzten Vorlesung müssen wir (hoffentlich schaffen wir das auch) das Thema Vertretung zu Ende behandeln - einschließlich der Fallkonstellationen, bei denen auch Boten auftreten oder Probleme der Vertretung mit denen einer Anfechtung in Berührung kommen. Bitte arbeiten Sie alle Fallbeispiele der Gliederung durch, die [[http://wdb.fh-sm.de/WIPR1Gliederung#section_40 im Bereich Vertretung verlinkt]] sind! Anschließend arbeiten Sie auch Themen Formmangel und Sittenwidrigkeit durch - Fallbeispiele 16 bis 19. Bei Fragen nehmen Sie, bitte, Kontakt mit mir auf! Prof. W. Lisiewicz