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Wirtschaftsprivatrecht II / 2

gesetzliche Schuldverhältnisse, Schadensersatz und "moderne" Vertragstypen

Kontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung im Wiki erforderlich) oder direkt über das Kontaktformular an Herrn Prof. Dr. iur. Wojciech Lisiewicz.

Links und Lernmaterial
  • das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und

Bitte Gesetzestexte mitbringen - das BGB ist Pflicht!

Literaturempfehlungen
Neben den Standardwerken zum besonderen Schuldrecht, wie Medicus oder Musielak ist folgendes Buch für Detailfragen besonders empfehlenswert:
- Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 2012

Weitere Informationen zur Lehrveranstaltung

Modultitel: Wirtschaftsprivatrecht II
Teile:
  • Wirtschaftsprivatrecht II / 1 mit Herrn Prof. Dr. U. Müller
  • Wirtschaftsprivatrecht II / 2

Credits: 5 CP

Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 2. Fachsemester

Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, insgesamt 4 LVS/Woche; für den Teil "Wirtschaftsprivatrecht II / 2" - 2 LVS/Woche

Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 9 f. (Stand: 2013).
Das Schuldrecht ist ein nächster Baustein des Zivilrechts, welcher in der Ausbildung zu erlernen ist. Basierend auf den im WIPR I gelegten Grundlagen aus dem AT sollen im WIPR II die Schuldverhältnisse vorgestellt werden. Der allgemeine Teil und vertragliche Schuldverhältnisse werden dabei durch Prof. Müller behandelt. An dieser Stelle ist die Veranstaltung zu gesetzlichen Schuldverhältnissen, zu Regeln des Schadensersatzes, zu ungeschriebenen Schuldverhältnissen (Leasing, Franchising etc.) sowie zum Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen dokumentiert.

Alle Inhalte zur Lehrveranstaltung sind in der Gliederung verlinkt.

Termine

Die jeweiligen Termine zur Veranstaltung "Wirtschaftsprivatrecht II" im SS 2016 entnehmen Sie bitte bei StudIP.



Interessante Urteile zu Themen aus der Lehrveranstaltung:

1. BGHZ 54, 157 - fremdes Geschäft bei Gefahrenabwehr durch Behörde?
2. BGHZ 57, 137 - Saldo bei Abwicklung eines nichtigen Vertrages
3. BGHZ 115, 364 - Naturalrestitution bei Beschädigung eines Kfz
4. BGHZ 29, 65 - Stromkabel oder Betrieb beschädigt?

Bereits bearbeitete Urteile:


Tutorien
Unterlagen für das Tutorienprogramm finden Sie hier.


CategoryWIPR, CategoryLehrveranstaltungen
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