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Version [10434]

Dies ist eine alte Version von WIPR2 erstellt von WojciechLisiewicz am 2011-05-17 17:32:53.

 

Wirtschaftsprivatrecht II / 2

gesetzliche Schuldverhältnisse, Schadensersatz und "moderne" Vertragstypen

Kontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung im Wiki erforderlich) oder per E-Mail unter w-punkt-lisiewicz-at-fh-sm-punkt-de.

Termine der Lehrveranstaltung
Im Sommersemester 2010:
Mittwoch, 14.15 - 15.45 Uhr (Gruppe AB)
Donnerstag, 16.00 - 17.30 Uhr (Gruppe CD)

Links und Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter http://80.237.160.189/taris/ verfügbar

Bitte Gesetzestexte mitbringen - das BGB ist Pflicht

Literaturempfehlungen
Neben den Standardwerken zum besonderen Schuldrecht, wie Medicus oder Musielak ist folgendes Buch für Detailfragen besonders empfehlenswert:
- Schwarz / Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse
Das Schuldrecht ist ein nächster Baustein des Zivilrechts, welcher in der Ausbildung zu erlernen ist. Basierend auf den im WIPR I gelegten Grundlagen aus dem AT sollen im WIPR II die Schuldverhältnisse vorgestellt werden. Der allgemeine Teil und vertragliche Schuldverhältnisse werden dabei durch Prof. Müller behandelt. An dieser Stelle ist die Veranstaltung zu gesetzlichen Schuldverhältnissen, zu Regeln des Schadensersatzes, zu ungeschriebenen Schuldverhältnissen (Leasing, Franchising etc.) sowie zum Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen dokumentiert.

Alle Inhalte zur Lehrveranstaltung sind in der Gliederung verlinkt.


Übungsfälle:
- Übungsfall 1: Geliehenes Buch verkauft
- Übungsfall 2: Die heiße Dunstabzugshaube



Vorträge
Auch in diesem Semester können Studierende ihre Klausurnoten optimieren, indem sie einen Vortrag zu Themen aus dem Prüfungsstoff der Veranstaltung halten. Traditionell besteht die Aufgabe darin
- ein ausgewähltes Urteil des BGH zu analysieren,
- die Lösung des Gerichts mit dem Anspruchsaufbau für die Prüfung abzugleichen,
- die für die Prüfung relevanten, wichtigsten Punkte und Aussagen aus dem Urteil anderen Studierenden in einem kurzen (ca. 10 Minuten) Vortrag vorzustellen.
Die Leistung aus dem Vortrag wird benotet und mit einer Gewichtung 30 (Vortrag)/70 (Klausur) in die finale Note übernommen. Um Qualität der Vorträge zu sichern soll die Präsentation bzw. eine kurze schriftliche Ausarbeitung (reicht elektronisch) 1 Woche vor dem Vortragstermin vorgelegt werden. Bitte beachten Sie auch die festgelegten Vortragstermine.

Folgende Urteile stehen zur Bearbeitung zur Verfügung:
1. BGHZ 56, 163 - Schockschaden ersatzfähig? - am 03. 05. 2011
2. BGHZ 54, 157 - fremdes Geschäft bei Gefahrenabwehr durch Behörde? - am 10. 05. 2011
3. BGH NJW 1993, 3196 - fremdes Geschäft bei nichtigem Vertrag? - am 17. 05. 2011
4. BGH NJW 2009, 2590 - nicht geschuldete Schönheitsreparatur - am 24. 05. 2011
5. BGHZ 44, 321 - nicht erreichte Erbeinsetzung - am 31. 05. 2011
7. BGHZ 57, 137 - Saldo bei Abwicklung eines nichtigen Vertrages - am 14. 06. 2011
8. BGHZ 29, 65 - beschädigter Stromkabel oder Betrieb? - am 21. 06. 2011
9. BGHZ 86, 240 - wrongful life? - am 28. 06. 2011
10. BGHZ 115, 364 - Naturalrestitution bei Beschädigung eines Kfz - am 05. 07. 2011



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