Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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Wirtschaftsprivatrecht III

Recht der Kreditsicherheiten - sachenrechtlicher Teil

Kontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail unter der Adresse w_punkt_lisiewicz_at_fh-sm_punkt_de.

Bitte Gesetzestexte mitbringen!
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter http://80.237.160.189/taris/?root=5 verfügbar

Literaturempfehlungen
- Manfred Wolf, Sachenrecht, 23. Auflage, München 2007
- Kurt Schellhammer, Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen, 2. Auflage, Heidelberg 2005
- Skripten Alpmann-Schmidt, Sachenrecht 1-3 in der aktuellen Auflage
Vgl. im Übrigen Hinweise in der Einführung.

Ausgewählte Informationen gemäß Modulhandbuch

6. Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), Teilnahme empfohlen für das 3. Fachsemester

8. Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 2 LVS/Woche (im WS 2009/2010 = 30 LVS) für jeweils den schuldrechtlichen und dinglichen Teil

11. Qualifikationsziele: Kreditsicherungsrecht
Im Sachenrecht sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, anhand der grundlegenden Instrumente von Übereignung beweglicher und unbeweglicher Sachen sowie der Forderungsabtretung unterschiedliche Arten der Absicherung von Waren- oder Geldkrediten zu kennen und anzuwenden. Die Charakteristika der Übereignungen über die Grundformen hinaus einschließlich des gutgläubigen und gesetzlichen Erwerbs unter Einbezug des Handelsrechts sowie des Anwartschaftsrechts sollen vertraut sein und sich für die Wirtschaftspraxis in ihrer kombinatorischen Vielfalt anwenden lassen.
Für die personalen Sicherheiten werden Bürgschaft, Schuldbeitritt sowie Schuldübernahme und die Vielfalt der Sicherungsvereinbarungen als Grundlage der Kreditsicherung bis hin zu den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckungen und deren Durchführung am Beispiel der Realisierung
einer Grundschuld besprochen. (...)

12. Inhalte: Recht der Kreditsicherheiten
- allgemeine Grundsätze des Sachenrechts,
- Besitz und Eigentum,
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen sowie gesetzlicher Eigentumserwerb in der Wirtschaftspraxis,
- Ausgleich des eintretenden Rechtsverlustes,
- Übersicht zur Palette der Absicherungsmöglichkeiten personaler und dinglicher Art (Kreditsicherheiten an beweglichen und unbeweglichen Sachen)
- Ausblick auf Besonderheiten grenzüberschreitender Sicherungsgeschäfte
- Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten sowie Grundzüge des Grundbuchrechts und der Zwangsvollstreckung in bewegliches und unbewegliches Vermögen.

15. Prüfung und Benotung des Moduls: Voraussichtliche Prüfungsform - Klausur (Fallgutachten) 60 Minuten und (optional) Referat mit Präsentation zu vorgegebenen, aber ausgesuchten Themen.

A. Konzeption
Die Veranstaltung führt durch die Themen entlang der Anspruchssystematik des Sachenrechts. Eingangs werden die wichtigsten Rechtsinstitute des Sachenrechts erklärt, stets im Rahmen ihrer Bedeutung für die systematische Fallprüfung. Ebenso an Ansprüchen ausgerichtet ist die Darstellung des Eigentumsschutzes und schließlich der einzelnen Sicherungsmechanismen.

B. Inhalte
Die behandelten Themen sind im Detail in der Gliederung aufgeführt. In der Gliederung sind auch alle Fallbeispiele aus der Veranstaltung verlinkt.

C. Themen für Vorträge
Für alle Vorträge gilt:
Aufgabe: Die Aufgabe besteht darin, ein bestimmtes, ausgewähltes Urteil (aus der Liste unten) zu analysieren, seine praktische Relevanz zu identifizieren und den anderen Teilnehmern der Veranstaltung zu erläutern.
Erfolg: Die Aufgabe ist erfolgreich absolviert, wenn im Vortrag:
- der Sachverhalt (was ist geschehen? worüber hatte das Gericht zu entscheiden?) kurz skizziert wurde, so dass er für alle Teilnehmer nachvollziehbar ist,
- entscheidende Folge der Entscheidung für den Prüfungsaufbau identifiziert und vorgestellt ist (an welcher Stelle im Prüfungsaufbau ist das Urteil relevant?),
- die Lösung der entscheidenden Frage vorgestellt ist (wie hat das Gericht in der oben genannten Frage entschieden? wann ist wie zu entscheiden in vergleichbaren Fällen? Kriterien? Voraussetzungen?)
- neben dem Vortrag ist eine kurze schriftliche Ausarbeitung in der Wissensdatenbank anzufertigen, in der die Aussagen für den Vortrag kompakt zusammengefasst, mit den Strukturen verlinkt und anschaulich erklärt sind.

Themen:
1. BGHZ 50, 45 am 03. 11. 2010 Lösung
2. BGHZ 64, 395 am 03. 11. 2010 Lösung
3. BGHZ 67, 207 am 10. 11. 2010
4. BGHZ 68, 323 am 10. 11. 2010 Lösung
5. BGHZ 107, 340 am 17. 11. 2010
6. BGH NJW 1996, 314 am 17. 11. 2010 Lösung
7. BGH NJW 1997, 190 am 24. 11. 2010
8. BGH NJW 2000, 2898 am 24. 11. 2010 Lösung
9. BGH NJW 2002, 2461 am 01. 12. 2010
10. BGH NJW 2006, 3488 am 01. 12. 2010 Lösung

Bei Bedarf werden weitere Themen zur Verfügung gestellt. Wie Informationen in die Wissensdatenbank gelangen, erfahren Sie hier. Bei Unklarheiten bitte melden oder Kommilitonen fragen!



 


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