Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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ich war hier: WissenschaftlichesArbeitenITFunktionStudienarbeit

B. Funktion einer Studien- oder Abschlussarbeit


Mit der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit (Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit) soll der Nachweis erbracht werden, dass ein gestelltes Thema in begrenzter Zeit und begrenztem Raum (maximale Seitenzahl) wissenschaftlich bearbeitet werden kann. Hierzu ist erforderlich, sich der anerkannten wissenschaftlichen Methoden zu bedienen sowie die einschlägige wissenschaftliche Literatur zu sichten, auszuwerten und systematisch zu verarbeiten. Die Ausführungen sind nachvollziehbar zu begründen und so darzustellen, dass sie für einen gebildeten Leser im entsprechenden Studiengang verständlich sind.

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