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Rechtliche Beratung im Unternehmen

Wahlpflichtmodul
durchgeführt von Prof. Dr. Wojciech Lisiewicz

Konzeption
In der Veranstaltung werden anhand von Szenarioübungen die häufig in einem Unternehmen oder Konzern anfallenden juristischen Themen (Gesellschafts- und Konzernrecht, Kartellrecht, Vertragsrecht, Vertragsgestaltung etc.) gemeinsam mit den Lehrenden sowie im Selbststudium vertieft. Basierend auf den erarbeiteten Inhalten werden Situationen nachempfunden, in denen sich ein Jurist im Unternehmen des Öfteren befindet - Sachverhaltsaufnahme, Schilderung der Rechtslage gegenüber Abteilungs- oder Unternehmensleitungen, Vorstellung von Vorschlägen für Problemlösungen, Projektbesprechungen usw. Auf diese Weise wird der Blick für unternehmensrelevante Themen und Fragestellungen geschärft. Zugleich werden auch Strategien für einen fachlich einwandfreien, aber auch sicheren und kundenfreundlichen Auftritt des Juristen erprobt und trainiert.
Details zum Ablauf einzelner Übungen finden Sie hier. Alle Themen der Verantaltung wurden in der Gliederung zusammengefasst.

Termine
Im Sommersemester 2023 findet die Veranstaltung Rechtliche Beratung im Unternehmen wie folgt statt:

Wochentag Uhrzeit Raum
dienstags 10:00 bis 11:30 Uhr D 0302


Prüfungsform
Die Prüfung findet entweder in Form einer Klausur oder einer Präsentation / eines Vortrags statt. Details werden in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Hintergrund
In zahlreichen Unternehmen unterschiedlichster Branchen wird ein großer Teil der Rechtsfragen intern bearbeitet. Am juristischen Arbeitsmarkt wird gar ein Trend hin zum intern tätigen Juristen beobachtet (vgl. dazu z. B. die Gründe für den Studiengang der Universität Mannheim). Die interne Abwicklung juristischer Probleme erfolgt - je nach Unternehmensgröße - durch eine mehrere Personen umfassende Rechtsabteilung, durch einen Justiziar, einen Sindikusanwalt, der ausschließlich oder zumindest überwiegend für das betreffende Unternehmen tätig ist oder einfach durch einen angestellten Juristen. Damit nehmen Juristen häufig unmittelbar am Tagesgeschäft des Unternehmens teil. Dabei bedürfen die meisten Aufgaben eines Unternehmensjuristen keiner abgeschlossenen Richterausbildung, wie sie Volljuristen vorbehalten ist und nur mit Universitätsstudium der Rechtswissenschaften möglich ist. Deshalb kann jeder Absolvent eines juristischen Studiengangs Unternehmensjurist werden, wenn er sein juristisches Handwerk einwandfrei beherrscht.

Zu den Beweggründen, interne Juristen einzusetzen, zählen vor allem:
  • bessere Bindung von Experten an das Unternehmen,
  • dadurch langfristige Bindung und Sicherung des juristischen Wissens der jeweiligen Fachjuristen,
  • kürzere Reaktionszeiten bei Bearbeitung juristischer Fragen,
  • bessere Identifikation mit Unternehmenszielen und Kenntnis der internen Abläufe,
  • bessere Kenntnis der Branche und des Geschäfts.

Daraus ergibt sich ein spezifisches Berufsbild des Unternehmensjuristen, das an die Kandidaten für diesen Beruf einige besondere Anforderungen stellt. Zumindest ein Teil dieser Anforderungen sollte im Rahmen einer Lehrveranstaltung erlernbar sein. Details zu den Gründen für die Lehrveranstaltung sind hier zu finden.

Da hierbei nicht die Erfassung konkreter Informationen im Vordergrund steht, sondern sehr unterschiedliche Fertigkeiten gefragt sind, die nur im konkreten, praktischen Kontext verständlich sind, wird die Lehrveranstaltung in Form einer Übung konkreter Szenarien aus dem Unternehmensalltag durchgeführt. An einzelnen Übungen nehmen die Studierenden selbst teil, so dass sie den praktischen Einsatz des Unternehmensjuristen nicht nur erlernen, sondern auch (zumindest im Ansatz) erleben können.


Interessante Quellen aus dem Archiv
- Presseinformation über den Studiengang Unternehmensjurist,




Kategorien: Lehrveranstaltungen
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